"Natürlich wäre es toll, regelmäßig Hilfe zu haben."
Die gute Nachricht: Ihre Pflegeversicherung stellt dafür eigene Budgets zur Verfügung, die Sie für Unterstützung im Alltag nutzen können – zum Beispiel durch Alltagsbegleiter*innen.
Mit unserem Budgetrechner finden Sie in wenigen Schritten heraus, welche Mittel Ihnen aktuell zur Verfügung stehen und wie viele Betreuungsstunden Sie damit finanzieren können.
1. Schritt – Pflegeinformationen
Hier erfassen Sie die grundlegenden Angaben zur Pflegesituation:
Pflegegrad (z. B. 2, 3, 4, 5)
seit wann Ihre Pflegebedürftigkeit anerkannt ist
Startdatum der geplanten Betreuung
Zusätzlich können Sie Angaben machen zu:
bereits genutzten Entlastungsleistungen im Vorjahr
Verhinderungspflege (optional erhöht um das Budget der Kurzzeitpflege, wenn Sie es ankreuzen)
➡️ Je mehr Sie angeben, desto exakter wird die Berechnung. Sind Sie unsicher, lassen Sie Felder frei – der Rechner liefert trotzdem eine Orientierung.
2. Schritt - Betreuungsstunden
Jetzt legen Sie Ihren geplanten Bedarf fest:
Stundenlohn (NRW-Standardwert: 38 € pro Stunde)
gewünschte Betreuungsstunden pro Woche
➡️ Der Rechner berücksichtigt automatisch die verbleibenden Kalenderwochen bis zum Jahresende.
3. Schritt - Budgetberechnung
Hier sehen Sie auf einen Blick:
welche Budgets Ihnen monatlich und jährlich zur Verfügung stehen (Gesamtsumme und Einzelsummen)
wie viele Betreuungsstunden damit abgedeckt sind
ob Geld übrig bleibt (grün) oder ob privat zugezahlt werden muss (rot)
falls Zuzahlung nötig ist: wie hoch diese monatlich ausfällt
Neu: Mit den Schiebereglern können Sie die einzelnen Budgets gezielt zu- oder abschalten. So lässt sich noch genauer planen, welche Leistungen Sie tatsächlich einsetzen möchten.
➡️ Sie erhalten so eine realistische Grundlage für Ihre Planung.
4. Schritt - Versicherte(r)
Zum Schluss können Sie die persönlichen Daten (Name, Adresse) eintragen.
Das ist nur notwendig, wenn Sie den fertigen Plan mit persönlichen Angaben ausdrucken oder speichern möchten.
➡️ Der Ausdruck funktioniert aber auch ohne Namen und Adresse.