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Abrechnung über die
Pflegeversicherung und privat
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"Natürlich wäre es toll, regelmäßig Hilfe zu haben."

Aber wie kann man sich das leisten? Die gute Nachricht vorweg: Die Hilfe unserer zertifizierten Alltagsbegleiter:innen ist über Ihre Pflegeversicherung abrechungsfähig. Wie hoch die Leistung der Pflegeversicherung in Ihrem Fall ist, hängt von mehreren Gegebenheiten ab. Ab sofort können Sie das ganz einfach selbst mit unserem BUDGETPLANER herausfinden.

1. Schritt - Versicherte(r)

Für einen personalisierten Ausdruck können Sie Ihre persönlichen Daten eingeben – die Berechnung funktioniert auch ohne sie. Wenn Sie sich also nur orientieren wollen, können Sie darauf verzichten.

3. Schritt - Betreuungsstunden

Der Stundensatz des Betreuungsunternehmens ist ebenso wichtig wie die gewünschte Anzahl an Betreuungsstunden. Wenn alles ausgefüllt ist, klicken Sie auch “Berechnen”. Der aktuelle Vergütungssatz für Stunden in der Alltagsbegleitung liegt bei 38,00 Euro.

2. Schritt - Pflegeinformationen

Tragen Sie hier die Ihnen bekannten Daten so umfassend wie möglich ein. Wichtig sind die Angaben zum Pflegegrad und die Datumsangaben, damit zumindest überschlägig berechnet werden kann. Wenn Sie unsicher sind, lassen Sie die Felder zunächst leer, Sie werden dennoch eine aussagefähige Indikation erhalten. 

  • Entlastungsleistungen Vorjahr” ist nur relevant, wenn schon im Vorjahr Pflegebedürftigkeit zuerkannt wurde
  • Angaben zur Verhinderungspflege sind verzichtbar, führen aber zu einem exakteren Ergebnis 

Wir helfen Ihnen gern in einem persönlichen Gespräch, die Angaben sinnvoll zu ergänzen.

4. Schritt - Budgetberechnung

Die Übersicht gibt Aufschluss darüber, welche Summe tatsächlich für die häusliche Betreuung zur Verfügung steht. Welche Budgets schließlich eingesetzt werden, entscheiden Betroffene und Angehörige selber. 

Ist die Anerkennung der Pflegebedürftigkeit noch nicht länger als 6 Monate her, ist der Betrag für die Verhinderungpflege erst nach Ablauf der 6 Monate verfügbar.
pro Woche

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