Die häusliche Krankenpflege (HKP) gehört zu den Sachleistungen der gesetzlichen Krankenversicherung und wird auch über die Krankenversicherung, und nicht über die Pflegeversicherung gezahlt. Damit unterscheidet sich die HKP wesentlich von der häuslichen Pflege, die über das Budget der Pflegesachleistungen finanziert wird und zu den Leistungen der Pflegeversicherung gehört.
Auch bei einem vorliegenden Pflegegrad erhalten gesetzlich Krankenversicherte die häusliche Krankenpflege zu Hause zusätzlich zur Behandlung durch den Arzt, wenn eine Behandlung im Krankenhaus nicht möglich oder aber erforderlich ist (§ 37 Absätze 1, 2 SGB V). Die häusliche Krankenpflege wird ärztlich verordnet, typische und bekannte Beispiel sind etwa die tägliche Medikamentengabe oder das An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen.
Die Nutzung der häuslichen Krankenpflege verringert weder das monatliche Pflegegeld noch die Pflegesachleistungen.